Abgaswartung
Saubere Leistung, geprüfte Technik
Abgaswartung nach Vorschrift
Alle Traktoren mit einem Eintrag im Feld 36 des Fahrzeugausweises und einem Datum ab dem 01.01.1976 unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur regelmässigen Abgaswartung. Diese Wartung ist erforderlich, um die gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz einzuhalten und die einwandfreie Funktion Ihres Fahrzeugs sicherzustellen. Gleichzeitig hilft sie dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen und den ordnungsgemässen Zustand des Motors zu bestätigen.
Zu jeder Abgaswartung erhalten Sie selbstverständlich das Abgaswartungsdokument als offiziellen Nachweis. So sind die durchgeführten Arbeiten und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kontrolle klar dokumentiert.
Wartungsintervalle
- Je nach Höchstgeschwindigkeit Ihres Traktors gelten folgende Prüffristen:
- 🚜 Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h: alle 24 Monate
- 🚜 Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h: alle 48 Monate
Die massgebende Einstufung richtet sich nach den Angaben im Fahrzeugausweis. Damit die Fristen eingehalten werden, empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung des nächsten Termins.
